Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 Ns 209 Js 21912/2005
Gefährlicher Hund ist anzuleinen
(jlp). Ein Hund, der in der Vergangenheit schon einmal als aggressionsbereit und im Freien als schwer lenkbar aufgefallen ist, darf grundsätzlich nur an der Leine ausgeführt werden. Das gilt auch für ...
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