Einreisebestimmungen EU-Länder

Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und in südlichen Ländern schwerwiegende Krankheiten wie z. B. Babesiose, Borreliose, Dirofilariose, Ehrlichiose, FSME oder Leishmaniose auf Tiere übertragen. Bitte erkundigen Sie sich beim Tierarzt.

Allgemeine Informationen

nformationen zu Einreisebestimmungen in Urlaubsländer sind auch über das Urlaubsberatungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes, Tel.: +49 (0)228 6049672 von Montag bis Freitag zwischen 10.00-18.00 Uhr (erreichbar vom 2. Mai – 15. September) erhältlich.

Außerdem finden Sie auch auf der Webseite von Intervet: http://www.intervet.de. wichtige Information zur Ein- bzw. Ausreise.

Die Anzahl der Tiere, die in Flugzeugkabinen mitreisen dürfen, ist auf ca. zwei beschränkt. Diese dürfen nicht schwerer als fünf Kilo sein. Größere Tiere werden in Boxen im Transportraum untergebracht. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften sollten Sie sich rechtzeitig informieren.

Alle Formalitäten, soweit nicht genannt, erfragen Sie bitte beim Konsulat. Alle touristischen Informationen, Gebiets- und Ortsprospekte usw. gibt Ihnen das Fremdenverkehrsamt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Reisekrankheiten im Urlaub – mehr dazu unter 0190 - 213 265 022.

Neue EU-Einreisebestimmungen

Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein. Tollwut ist tödlich für Mensch und Tier!

Diese Einreisebestimmungen gelten für folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 117859 Fall der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahr 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen.

Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens drei Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften, Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.

Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) gestatten die Einreise eines jungen Heimtieres, das nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.

Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland gelten weiterhin zusätzliche Anforderungen (siehe Länder). Einige Länder haben zudem nationale Sonderregelungen, die zu beachten sind.

Belgien

Einreisebestimmungen:

Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Es besteht allgemeine Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.

Adressen:

Botschaft
Jägerstraße 52-53
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 206420
Fax: +49 (0)30 20642200
E-Mail: berlin@diplobel.org
Internet: http://www.diplobel.org

Belgisches Verkehrsamt
Cäcilienstraße 46
40212 D-50667 Köln
Tel.: +49 (0)221 277590
Fax: +49 (0)221 27759100
E-Mail: info@belgien-tourismus.d
Internet: http://www.belgien-tourismus.de 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
190 Avenue de Tervueren
B-1150 Brüssel
Tel.: +32 2 7741911
Fax: +32 2 7723692
E-Mail: info@bruessel.diplo.d
Internet: http://www.bruessel.diplo.de

Bulgarien

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Mauerstraße 11
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2010922-26
Fax: +49 (0)30 2086838
E-Mail: info@botschaft-bulgarien.d
Internet: http://www.botschaft-bulgarien.de

Bulgarisches Fremdenverkehrsamt
Eckenheimer Landstraße 10
D-60318 Frankfurt/Main
Tel.: +49 (0)69 295284
Fax: +49 (0)69 98911-20
Internet: http://www.tourist.cjb.net (nur englisch)

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Ulica Frederic Joliot-Curie 25
BG-1113 Sofia
Tel.: +359 2 918380
Fax: +3592 9631658
E-Mail: reg1@sofia.diplo.d
Internet: http://www.sofia.diplo.de

Dänemark

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Es gilt Leinenpflicht. Regelungen für Grönland und die Faröer Inseln unter: http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/Tourismus

Adressen:
Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin

für schriftliche Anfragen:
Postfach 301245
D-10722 Berlin
Tel.: +49 (0)30 50502000
Fax: +49 (0)30 50502050
E-Mail: beramb@um.dk
Internet
: http://www.daenemark.org

Dänisches Fremdenverkehrsamt
Glockengießerwall 2
D-20095 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 320210
Fax: +49 (0)40 32021111
E-Mail: daninfo@dt.dk
Internet
: http://www.virtualmarket.itb-berlin.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
DK-2100 Kopenhagen Oe
Stockholmsgade 57
Tel.: +45 35459951
Fax: +45 35459904 (keine Ortsnetzvorwahl)
E-Mail: tyskeamba@email.dk
Internet
: http://www.kopenhagen.diplo.de

Deutschland

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Bitte denken Sie daran, dass Sie auch bei innerdeutschen Reisen in ein Tollwutsperrgebiet geraten können – das Tier sollte deshalb durch entsprechende Impfungen geschützt sein. Nicht jedes Bundesland und jede Gemeinde ist hundefreundlich. Erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Zielort danach.

Zusätzlich gilt: Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 dürfen Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten.

Adressen:

BADEN-WÜRTTEMBERG
Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg
Esslinger Straße 8
D-70182 Stuttgart
Tel. +49 (0)711 238580
E-Mail: info@tourismus-bw.de
Internet
: http://www.tourismus-bw.de

Touristikverband Neckarland-Schwaben e.V.
Lohtorstraße 21
D-74072 Heilbronn
Tel.: +49 (0)7131 78520 

Internationale Bodensee Tourismus GmbH
Insel Mainau
D-78465 Konstanz,
Tel.: +49 (0)7531 909490
Fax: +49 (0)7531 909494
E-Mail: info@bodensee-tourismus.com
Internet
: http://www.bodenseeferien.de

Schwarzwald Tourismus GmbH
D-79016 Freiburg i. Breisgau
Ludwigstraße 23
Tel.: +49 (0)761 2962276
Fax: +49 (0)761 2962270
E-Mail: mail@schwarzwald-tourist-info.de
Internet
: http://www.schwarzwald-tourist-info.de

BAYERN

Bayern Tourismus Marketing GmbH
Leopoldstraße 146
D-80804 München
Tel.: +49 (0)89 2123970
E-Mail: tourismus@bayern.info
Internet
: http://www.bayern.de

Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
Bodenseestraße 113
D-81243 München
Tel.: +49 (0)89 8292180
Fax: +49 (0)89 82921828
E-Mail: touristinfo@oberbayern.de
Internet
: http://www.oberbayern.de

Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e.V.
Postfach 102529
D-86015 Augsburg
Tel.: +49 (0)821 33335
E-Mail: info@tvabs.de
Internet
: http://www.allgaeu-bayerisch-schwaben.de

Fremdenverkehrsverband Franken e.V.
Postfach 810269
D-90247 Nürnberg
Tel.: +49 (0)911 264202 

BERLIN

Berlin Tourismus Marketing GmbH
Am Karlsbad 11
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 250025
Fax: +49 (0)30 25002424
E-Mail: information@btm.de oder reservation@btm.de
Internet
: http://www.berlin-tourism.de

BRANDENBURG

TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH
Am Neuen Markt 1
D-14467 Potsdam
Hotline-Tel.: +49 (0)331 2004747
Tel. +49 (0)331, 298730
Fax +49 (0)331 2987373
E-Mail: tmb@reiseland-brandenburg.de
Internet
: http://www.reiseland-brandenburg.de

BREMEN

Bremer Touristik-Zentrale
Findorffstraße 105
D-28215 Bremen
Tel.: +49 (0)180 5 101030 (€ 0,12/Min.)
Fax +49 (0)421 3080030
E-Mail: info@bremen-tourism.de
Internet
: http://www.bremen-tourism.de

HAMBURG

Hamburg Tourismus GmbH
Steinstraße 7
D-20095 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 30051300
Fax: +49 (0)40 30051333
E-Mail: info@hamburg-tourismus.de
Internet
: http://www.hamburg-tourism.de

HESSEN

Hessen Touristik Service e.V.
Abraham-Lincoln-Straße 38–42
D-65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 778800
Fax: +49 (0)611 7788040
E-Mail: info@hessen-tourismus.de
Internet
: http://www.hessen-tourismus.de

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Platz der Freundschaft 1
D-18059 Rostock
Tel.: +49 (0)381 4030500
Fax: +49 (0)381 4030555
E-Mail: info@auf-nach-mv.de
Internet
: http://www.auf-nach-mv.de

NIEDERSACHSEN 

TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Theaterstraße 4-5
D-30159 Hannover
Tel.: +49 (0)511 2704880
Fax: +49 (0)511 27048888
E-Mail: info@tourismusniedersachsen.de
Internet
: http://www.reiseland-niedersachsen.de

Verband die Nordsee
Tel. +49 (0)1805 202096 (€ 0,12/Min.)
Fax: +49 (0)1805 202097
E-Mail: info@die-nordsee.de
Internet
: http://www.die-nordsee.de 

Fremdenverkehrsverband Weserland-Mittelweser e.V.
D-31753 Hameln
Tel.: +49 (0)5151 93000

Harzer Verkehrsverband e.V.
D-38646 Goslar
Marktstraße 45
Tel.: +49 (0)5321 34040
Fax: +49 (0)5321 340466
E-Mail: info@harzinfo.de
Internet
: http://www.harzinfo.de

NORDRHEIN-WESTFALEN

Nordrhein-Westfalen Tourismus e.V.
Worringer Straße 22
D-50668 Köln
Tel.: +49 (0)221 179450
Fax: +49 (0)221 1794517
E-Mail: info@tnrw-tourismus.de
Internet
: http://www.nrw-tourismus.de 

RHEINLAND-PFALZ

Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH
Löhrstraße 103–105
D-56068 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 915200
Fax: +49 (0)261 9152040
E-Mail: info@rlp-info.de
Internet
: http://www.rlp-info.de 

SAARLAND

Tourismus Zentrale Saarland GmbH
Franz-Josef-Röder- Straße 9
D-66119 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681 927200
Fax: +49 (0)681 9272040
E-Mail: info@tz-s.de
Internet
: http://www.tourismus.saarland.de

SACHSEN

Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH
Bautzner Straße 45/47
D-01099 Dresden
Tel.: +49 (0)351 491700
Fax: +49 (0)351 4969306
E-Mail: info@sachsen-tour.de
Internet
: http://www.sachsen-tour.de

SACHSEN-ANHALT

Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH
Am Alten Theater 6
D-39104 Magdeburg
Tel.: +49 (0)180 5 372000
Fax: +49 (0) 391 5677081
E-Mail: info@lmg-sachsen-anhalt.de
Internet
: http://www.lmg-sachsen-anhalt.de

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Tourismusagentur Schleswig-Holstein GmbH
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Tel.: +49 (0)431 6005840
Fax: +49 (0)431 6005844
E-Mail: tash@sht.de
Internet
: http://www.sh-tourismus.de

THÜRINGEN

Thüringen Tourismus GmbH
Weimarische Straße 45
D-98099 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 37420
Fax: +49 (0)361 3742388
E-Mail: service@thueringen-tourismus.de
Internet
: http://www.thueringen-tourismus.de

Estland

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen. 

Adressen:
Botschaft
Kürfürstendamm 56
D-10707 Berlin
Tel.: +49 (0)30 32705355
Fax: +49 (0)30 32707263

Baltikum Tourismus Zentrale
Fremdenverkehrszentrale Estland, Lettland, Litauen
Katharinenstraße 19
D-10711 Berlin
Tel.: +49 (0)30 89009091
Fax: +49 (0)30 89009092
E-Mail: info@baltikuminfo.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Toom-Kuninga 11
15048 Tallinn
Tel.: +372 6275300
Fax: +372 6274304
E-Mail: deutschland@online.ee
Internet
: http://www.tallinn.diplo.de/Vertretung/tallinn/de/Startseite.html

Finnland

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Ecchinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparats sowie die Form der Verabreichung (oral oder parental) bescheinigt sein.

Adressen:
Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 505030
Fax: +49 (0)30 50503333
E-Mail: info.berlin@formin.fi
Internet
: http://www.finnland.de 

Finnisches Fremdenverkehrsbüro'
Georgsplatz 1
D-20099 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 322443 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Krogiuksentie 2-4
00340 Helsinki
Tel.: +358 (09) 458580
Fax: +358 (09) 45858258
E-Mail: saksa@germanembassy.fi
Internet
: http://www.helsinki.diplo.de

Frankreich 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Die Einfuhr ist beschränkt auf 5 Tiere, die älter sind als 3 Monate. Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1. Kategorie. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pittbulls (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbuls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen an öffentlichen Plätzchen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen.

Tiere, die älter als drei Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden.

Adressen:
Botschaft
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 590039000
Fax: +49 (0)30 590039431
Internet: http://www.botschaft-frankreich.de 

Französisches Fremdenverkehrsamt Maison de la France
Westendstraße 47
D-60325 Frankfurt/M.
Tel.: +49 (0)190 5 70025 (€ 0,62/Min.)
Fax: +49 (0)190 5 99061 (€ 0,62/Min.)
E-Mail: info.de@franceguide.com
Internet
: http://www.franceguide.com

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Ambassade de la République fédérale d´Allemagne)
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
F-75008 Paris
Tel.: +33 1 53834500
Fax: +33 1 43597418
E-Mail: ambassade@amb-allemagne.fr
Internet
: http://www.amb-allemagne.fr

Griechenland

Einreisebestimmungen:  Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Griechische Botschaft
Jägerstraße 54–55
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 206260
Fax: +49 (0)30 20626444
E-Mail: info@griechische-botschaft.de
Internet
: http://www.griechischebotschaft.de

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Neue Mainzer Straße 22
D-60311 Frankfurt/M.
Tel.: +49 (0)69 2365613
Fax: +49 (0)69 25782729
E-Mail: info@gzf.eot.de
Internet
: http://www.eot.gr

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
neuer Wall 18
D-20354 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 454498

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Pacellistraße 2
D-80333 München
Tel.: +49 (0)89 222035-36

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Wittenbergplatz 3a
D-10789 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2176262-63 

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Opernring 8
A-10105 Wien
Tel. +43 1 5125317 

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Löwenstraße 25
CH-8001 Zürich
Tel.: +41 1 2210105 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Karaoli & Dimitriou 3
GR-10675 Athen-Kolonaki
Tel.: +30 210 7285111
Fax: +30 210 7251205
E-Mail: boathens@internet.gr
Internet
: http://www.athen.diplo.de 

Generalkonsulat
Odos Karolou Diehl 4a
54623 Thessaloniki
Tel.: +30 3210 251120/30
Fax: +30 2310 240393
E-Mail: gkthessaloniki@internet.gr 

Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)

Einreisebestimmungen: Für die Länder des Vereinigten Königreichs gilt das Pet Travel Scheme (PETS). Zur Einreise ins Vereinigte Königreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge):
1. Gechippt
2. Gegen Tollwut geimpft und
3. Auf Tollwut-Antikörper getestet werden.

Es wird ein Abstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (0,5IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend der Empfehlung des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Einreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Nicht zugelassene Hundetypen: Pit-Bullterier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden. Bei Unsicherheit wird geraten, den Hund NICHT mitzunehmen. Einzelheiten zu PETS unter der PETS-Helpline: 0044/870/2411710 oder www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

Adressen:
Botschaft
Wilhelmstraße 70-71
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 204570
E-Mail: info@britische-botschaft.de
Internet
: http://www.britische-botschaft.de 

British Tourist Authority
Urlaubsservice Großbritannien
Westendstraße 16–22
D-60325 Frankfurt
Tel.: +49 (0)180 01468612
Fax: +49 (0)69 97112444
E-Mail: gb-info@bta.org.uk
Internet
: http://www.visitbritain.com/de

Britische Zentrale für Tourismus
Hackescher Markt 1
D-10178 Berlin
Tel. +49 (0)180 1468642
Fax: +49 (0)30 31571910

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
23 Belgrave Square
London SW 1X 8PZ
Tel.: +44 20 78241300
Fax: +44 20 78241449
E-Mail: mail@german-embassy.org.uk
Internet
: http://www.german-embassy.org.uk

Generalkonsulat
16 Eglinton Crescent
Edinburgh EH 12 5 DG
Tel.: +44 131 3372323
Fax: +44 131 3461578

Irland 

Einreisebestimmungen: Es gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie nach Großbritannien: Für die Länder des Vereinigten Königreichs gilt das Pet Travel Scheme (PETS). Zur Einreise ins Vereinigte Königreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge).
4. Gechippt
5. Gegen Tollwut geimpft und
6. Auf Tollwut-Antikörper getestet werden.

Es wird ein Abstand von vier Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine sechsmonatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (0,5IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend der Empfehlung des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Einreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull Terier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden. Bei Unsicherheit wird geraten, den Hund NICHT mitzunehmen.

Einzelheiten zu PETS unter der PETS-Helpline: 0044/870/2411710 oder www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

Adressen:
Botschaft  
Philipp-Johnson-Haus
Friedrichstraße 200
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 220720
Fax: +49 (0)30 22072299
E-Mail: berlin@ireagn.irlgov.ie
Internet
: http://www.agriculture.gov.ie

Irische Fremdenverkehrszentrale
Untermainanlage 7
D-60329 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 236492
E-Mail: info@irishtouristboard.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
31 Trimleston Avenue Booterstown Blackrock
Co. Dublin
Ireland
Tel.: +353 (0) 1 2693011
Fax: +353 (0) 1 2693946
E-Mail: zreg@dubl.auswaertiges-amt.de
Internet
: http://www.dublin.diplo.de

Italien 

Einreisebestimmungen. Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

Adressen:
Botschaft
Hiroshimastr. 1
10785 - Berlin
Tel +49-30-254400
Fax +49-30-25440116
E-mail: segreteria.berlino@esteri.it
Internet
: http://www.ambberlino.esteri.it/Ambasciata_Berlino  

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Kaiserstraße 65
D-60329 Frankfurt/M.
Tel. 069 237434
E-Mail: enit.ffm@t-online.de 

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Goethe Straße 20
D-80366 München
Tel.: +49 (0)89 531317
Fax: +49 (0)89 534527 

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Karl-Liebknecht-Straße 34
D-10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2478397
Fax: +49 (0)30 2478399
E-Mail: enit-berlin@t-online.de 

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Kärntner Ring 4
A-1010 Wien
Tel. +43 1 654374 

Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Uraniastraße 32
CH-8001 Zürich
Tel. +41 1 2113633 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Via San Martino della Battaglia 4
I-00185 Rom
Tel.: +39 06 49213-1
Fax: +39 06 4452672
Internet: http://www.rom.diplo.de
Mailand
: http://www.mailand.diplo.de

Lettland

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen 

Adressen:
Botschaft
Königin Luise Straße 77
D-14195 Berlin
Tel: +49 (0)30 8315877
Fax: +49 (0)30 8328848 

Baltikum Tourismus Zentrale
Fremdenverkehrszentrale Estland, Lettland, Litauen
Katharinenstraße 19
D-10711 Berlin
Tel.: +49 (0)30 89009091
Fax: +49 (0)30 89009092
E-Mail: info@baltikuminfo.de
Internet
: http://www.baltikuminfo.de  

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Raina Bulvaris 13
LV-1050 Riga
Tel.: +371 7229096
Fax: +371 7820223
E-Mail: mailbox@deutschebotschaft-riga.lv
Internet
: www.deutschebotschaft-riga.lv 

Litauen 

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Katharinenstraße 9
D-10711 Berlin
Tel.: +49 (0)30 8906810
Fax: +49 (0)30 89068115
E-Mail: info@botschaft-litauen.de
Internet
: http://www.botschaft-litauen.de

Baltikum Tourismus Zentrale
Fremdenverkehrszentrale Estland, Lettland, Litauen
Katharinenstraße 19
D-10711 Berlin
Tel.: +49 (0)30 89009091
Fax: +49 (0)30 89009092
E-Mail: info@baltikuminfo.de
Internet
: http://www.baltikuminfo.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Sierakausko Gatve 24/8
LT-2600 Vilnius
Tel.: +370 52106400
Fax: +370 52106446
E-Mail: germ.emb@takas.lt
Internet
: http://www.deutschebotschaft-wilna.lt

Luxemburg 

Einreisebestimmungen. Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Klingelhöferstraße 7
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2639570
Fax: +49 (0)30 26395727
E-Mail: berlin-amb@mae.etat.lu 

Luxemburgisches Verkehrsamt
Bismarckstraße 23–27
D-41061 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0)2161 208888
Fax: +49 (0)2161 274222
E-Mail: tourism@ont.smtp.etat.lu 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
20–22 avenue Emile Reuter
L-2420 Luxembourg
Tel.: +352 4534451
Fax: +352 455604
Internet: http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/Startseite.html

Malta

Einreisebestimmungen: Es gelten die Einreisebestimmungen von Großbritannien: Für die Länder des Vereinigten Königreichs gilt das Pet Travel Scheme (PETS). Fur Einreise ins Vereinigte Königreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge):
7. Gechippt
8. Gegen Tollwut geimpft und
9. Auf Tollwut-Antikörper getestet werden.

Es wird ein Abstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (0,5IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend der Empfehlung des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Einreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden. Bei Unsicherheit wird geraten, den Hund NICHT mitzunehmen.

Einzelheiten zu PETS unter der PETS-Helpline: 0044/870/2411710 oder www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

Adressen:
Botschaft
Klingelhöferstraße 7
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2639110
Fax: +49 (0)30 26391123
E-Mail: maltaembgrm@ndh.net
Internet
: http://www.foreign.gov.mt

Fremdenverkehrsamt Malta
Schillerstraße 30–40
D-60313 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 285890
Fax +49 (0)69 284060
E-Mail: info@urlaubmalta.com
Internet
: http://www.visitmalta.com

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Il Piazetta Entrance B
Tower Road, Sliema, SLM 16
Malta
Tel.: +356 21336531 oder 21336520 (ohne Ortsnetzvorwahl)
Fax +356 21341271
E-Mail: germanembassy@kemmunet.net.mt
Internet
: http://www.germanembassymalta.com

Niederlande 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Es besteht Leinenpflicht. Pitbull Terrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für Hunde, die den Pitbullartigen gleichen, wie z.B. American Staffordshire und Bullterrier, ist die Einfuhr nur dann erlaubt, wenn sie einen FCI-Stammbaum haben. Hiervon wird keine Ausnahme gemacht.

Adressen:
Botschaft
Klosterstraße 50
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0)30 209560
Fax: +49 (0)30 20956441
E-Mail: bln@minbuza.nl
Internet
: http://www.niederlandeweb.de

Niederländisches Büro für Tourismus
Friesenplatz 1
D-50672 Köln
Tel.: +49 (0)180 5 343322
Fax: +49 (0) 180 5 343320
E-Mail: info@niederlande.de
Internet
: http://www.niederlande.de

Niederländisches Büro für Tourismus
Rautistraße 12
CH-8047 Zürich
Tel.: +41 1 4052222 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Groot Hertoginnelaan 18–20
2517 EG Den Haag
Tel. +31 (070) 3420600
Fax -3651957
Internet: http://www.duitse-ambassade.nl 

Österreich 

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Stauffenbergstr. 1
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 202870
Fax: +49 (0)30 2290569
E-Mail: berlin-ob@bmaa.gv.at
Internet
: http://www.oesterreichische-botschaft.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Metternichgasse 3
A-1030 Wien
Tel.: +43 1 71154
Fax: +43 1 7138366
Internet: http://www.wien.diplo.de 

Generalkonsulat
Adamgasse 5 V
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 59665  

Polen

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Lassenstrasse 19-21
D-14193 Berlin
Tel.: +49 (0)30 223130
Fax: +49 (0)30 22313155
E-Mail: Konsulat.Berlin@Botschaft-Polen.de
Internet
: http://www.berlin.polemb.net

Polnisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 71
D-10709 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2100920
Fax: +49 (0)30 21009214
E-Mail: info@polen.de
Internet
: http://www.polen-info.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
ul. Dabrowiecka 30
03-932 Warszawa/ Warschau
Tel. +48 22 5841700
Fax. +48 22 5841739
E-Mail: mail@ambasadaniemiec.pl
Internet
: http://www.ambasadaniemiec.pl

Portugal (einschließlich Festland, Azoren, Madeira) 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden.

Adressen:
Botschaft
D-10117 Berlin
Zimmerstraße 56
Tel.: +49 (0)30 590063500
Fax: +49 (0)30 590063600
E-Mail: mail@botschaftportugal.de 

Portugiesisches Touristikbüro
Schäfergasse 17
D-60313 Frankfurt/M.
Tel.: +49 (0)69 234094
Fax: +49 (0)69 231433
E-Mail: icepfra@portugal.f.uunet.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Campo dos Mártires da Pátria 38
1169-043 Lissabon
Tel.: +351 218810210
Fax: +351 218 853 846
Internet: http://www.lissabon.diplo.de/Vertretung/lissabon/pt/Startseite.html

Rumänien 

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Dorotheenstraße 62-66
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 21239202
Fax: +49 (0)30 21239399
E-Mail: office@rumaenische-botschaft.de
Internet
: http://www.rumaenische-botschaft.de

Rumänisches Touristenamt
Budapester Straße 20a
Tel.: +49 (0)30 2419041
Fax: +49 (0)30 24725020
E-Mail: berlin@tourismus.de
Internet
: http://www.rumaenien-tourismus.de   

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Str. Cpt. Av. Gheorghe Demetriade 6-8
011848 Bukarest
Tel. +40 21 2029830
Fax: +40 21 2305846
E-Mail: botschaft@deutschebotschaft-bukarest.ro
Internet
: http://www.bukarest.diplo.de

Schweden

Einreisebestimmungen: Das Tier muss 1. Eine Identitätserkennung haben (mit Micrichipp oder deutlich lesbare Tätowierung)
2. Gegen Tollwut geimpft und
3. Auf Tollwut-Antikörper getestet werden.
Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen, und die Untersuchung muss bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Der Titer muss mindestens 0,5IU/ml betragen. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden und Katzen unter einem Jahr, bei großrassigen Hunden, Hunden mit harten physischer Ausbildung, kranken oder vor kurzem kranken Tieren die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im Abstand von vier Wochen ist daher bei solchen Hunden und Katzen empfehlenswert.

Eine Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp.) mit einem dafür zugelassenen Produkt muss durch einen Tierarzt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise (vom 1.3. bis 20.8. zum Schutz wilder Tiere) ausgeführt und im Heimtierpasse dokumentiert werden. Welpen und Jungkatzen unter drei Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

Es besteht Leinenpflicht. Es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen.
Informationen unter: Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, Tel: 0046-36-155533 oder www.sjv.se

Adressen:
Königlich Schwedische Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 505060
Fax: +49 (0)30 50506789
E-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
Internet
: http://www.schweden.org 

Schwedisches Fremdenverkehrsamt
Lilienstraße 19
D-20095 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 32551355
Fax: +49 (0)40 32551333
E-Mail: info@swetourism.de 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Skarpögatan 9
S-11527 Stockholm
Tel.: +46 8 6701500
Fax: +46 8 6701572
E-Mail: info@german-embassy.se
Internet
: http://www.stockholm.diplo.de 

Slowakische Republik 

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreise-Bestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Pariser Straße 44
D-10707 Berlin
Tel.: +49 (0)30 8892620
Fax: +49 (0)30 88926222
E-Mail: berlin@botschaft-slowakei.de
Internet
: http://www.botschaft-slowakei.de 

Slowakische Zentrale für Tourismus
Zimmerstraße 27
D-10969 Berlin
Tel.: +49 (0)30 25942640
Fax: +49 (0)30 25942641
E-Mail: sacr-berlin@botschaft-slowakei.de
Internet
: http://www.slovakiatourism.sk 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Hviezdoslavovo nám. 10
SK-81303 Pressburg
Tel.: +421 2 59204400
Fax: +421 2 54419634
E-Mail: public@germanembassy.sk
Internet
: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretug/pressburg/de/Startseite.html 

Slowenien 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht.

Adressen:
Botschaft
Hausvogteiplatz 3-4
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2061450
Fax: +49 (0)30 20614570 

Slowenisches Fremdenverkehrsamt
Maximiliansplatz 12a
D-80333 München
Tel.: +49 (0)89 29 161202
Fax: -29161273
E-Mail: slowenien.fva@t-online.de
Internet
: http://www.slovenia-tourism.si

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Presernova 27
1000 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 4790300
Fax: +386 (0)1 4250899
Internet: http://www.laibach.diplo.de/Vertretung/laibach/sl/Startseite.html 

Spanien 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen. Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inu, Aktita-Inu) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.

Adressen: Botschaft
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2540070
Fax: +49 (0)30 257995557
Internet: http://www.spanischebotschaft.de 

Spanisches Fremdenverkehrsamt
Myliusstraße 14
D-60323 Frankfurt/Main
Tel.: +49 (0)69 725033
Fax: +49 (0)69 725313
E-Mail: frankfurt@tourspain.es 

Spanisches Fremdenverkehrsamt
Postfach 151940
D-80051 München
Tel.: +49 (0)89 5307460
Fax: +49 (0)89 5328680
E-Mail: munich@tourspain.es 

Spanisches Fremdenverkehrsamt
Tür 14 Mezzanin
1010 Wien
Tel.: +43 1 5129580 

Spanisches Fremdenverkehrsamt
Seefelderstraße 19
CH-8008 Zürich
Tel.: +41 1 2527931 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Calle Fortuny 8
28010 Madrid
Tel.: +34 9 15579000
E-Mail: zreg@madri.auswaertiges-amt.de
Internet
: http://www.madrid.diplo.de/Vertretung/madrid/de/Startseite.html

Generalkonsulat
Passeig de Gracia 111
08008 Barcelona
Tel.: +34 9 32921000
Fax: +34 9 32921002
E-Mail: zreg@barc.auswaertiges-amt.de 

Tschechien 

Einreisebestimmungen: Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.

Adressen:
Botschaft
Wilhelmstraße 44
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 226380
Fax: +49 (0)30 2294033
E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz
Internet
: http://www.czech-embassy.de

Tschechische Zentrale für Tourismus
Friedrichstraße 206
D-10969 Berlin
Tel./Fax: +49 (0)30 2044770
E-Mail: tourinfo@czech-tourist.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft, Vlašská 19
Postbox 88
11801 Prag 1
Tel.: +420 257 113111
Fax: +420 257 534056
E-Mail: zreg@prag.auswaertiges-amt.de
Internet
: http://www.deutsche-botschaft.cz

Ungarn

Einreisebestimmungen:
Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. So genannte Kampfhunde (Bullterrier, Pitbull, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog, sowie Mischlinge der oben aufgeführten Rassen) dürfen nicht eingeführt werden.

Adressen:
Botschaft
Unter den Linden 76
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 203100
Fax: +49 (0)30 2291314
E-Mail: info@ungarische-botschaft.de
Internet
: http://www.ungarische-botschaft.de

Ungarisches Tourismusamt
Neue Promenade 5
D-10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2431460
Fax: +49 (0)30 24314613
E-Mail: ungarn.info.berlin@t-online.de
Internet
: http://www.ungarn-tourismus.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Úri utca 64-66
1014 Budapest
Tel.: 0036 1 4883500
Fax: 0036 1 4883505'
Internet: http://www.deutschebotschaft-budapest.hu

Zypern

Einreisebestimmungen: Es gelten nur die neuen EU-Einreisebestimmungen.

Adressen:
Botschaft
Wallstraße 27
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0)30 3086830
Fax: +49 (0)30 27591454
E-Mail: cyprusembassy@t-online.de 

Fremdenverkehrszentrale Zypern
Kaiserstraße 50
D-60329 Frankfurt/M.
Tel.: +49 (0)69 251919, -41, -37
Fax: +49 (0)69 250288
E-Mail: visitcyprus@cto.org.cy
Internet
: http://www.visitcyprus.org.cy 

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Nicosia
10 Nikitaras Street
Postanschrift:
P.O.Box 25705
1311 Nicosia
Cyprus
Tel.: +357 22451145,
E-Mail: germanembassy@cytanet.com.cy
Internet
: http://www.nikosia.diplo.de/Vertretung/nikosia/de/Startseite.html

Australien

Botschaft
Wallstraße 76-79
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0)30 8800880
Fax: +49 (0)30 880088210
E-Mail: info@australian-embassy.de
Internet: http://www.australian-embassy.de

Australisches Fremdenverkehrsamt
Neue Mainzer Straße 22
D-60311 Frankfurt
Tel.:+49 (0)69 2740060
Fax: +49 (0)69 27400640
Internet: http://www.australia.com

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft:
Canberra
119 Empire Circuit
Yarralumla
Canberra A.C.T. 2600
Tel. +61 2 62701911
Fax +61 2 62701951
E-Mail: info1@germanembassy.org.au
Internet: http://www.germanembassy.org.au

Einreisebestimmungen:
Australien und Neuseeland haben mit die strengsten Regeln für die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen und Tieren. Für den "Normalurlauber" ist die Mitnahme seines Haustieres nahezu unmöglich. Haustiere, die nach Neuseeland eingeführt werden sollen, müssen in jedem Fall für mindestens 30 Tage in Quarantäne. 
Außerdem wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS) beantragt werden (5 Monate vor Einreise). Um diese Importgenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

  • Jedes Tier muss die sechs Monate vor der Einfuhr nach Neuseeland in seinem Herkunftsland verbracht haben und die Tiere müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens sechs Monate alt sein.
  • Jedes Tier benötigt einen implantierten elektronischen Chip.

  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über diese Impfung muss ein Zertifikat ausgestellt werden, dass von einem Amtstierarzt beglaubigt werden muss.

  • Zusätzlich zu der Tollwutschutzimpfung muss ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser muss mindestens 60 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Hunde müssen zusätzlich gegen Distemper, Hepatistis, Parvovirose und gegen Bordetella Bronchiseptica geimpft sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie nicht an Brucellosis, Leptospirose und Ehrlichosis erkrankt sind. Außerdem muss eine Behandlung gegen innere und äußere Parasiten erfolgt sein. Katzen müssen gegen Feline Enteritis, Rhinotracheitis und Calicivirose geimpft sein.

  • Alle Dokumente müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann die Importgenehmigung beantragt werden.
Hunde der folgenden Rassen dürfen unter keinen Umständen nach Neuseeland einreisen:
Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanischer Tosa, Pitbullterrier oder Amerikanischer Pitbull und Presa Canario.

Weitere Informationen unter: www.daff.gov.au (englischsprachige Infos des australischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft bezüglich Quarantäne- und Einfuhrbestimmungen).

Israel

Botschaft
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
D-14193 Berlin
Tel.: +49 (0)30 89045500
Fax: +49 (0)30 89045555
E-Mail: botschaft@israel.de
Internet: http://www.israel.de

Staatliches Israelisches Verkehrsbüro
Bettinastraße 62
D-60325 Frankfurt
Tel.: 0180 54041
Fax: +49 80969 75619222
E-Mail: mbeckmann@igtofrankfurt.de
Internet: http://www.israel-info.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
64731 Tel Aviv
3 Daniel Frisch Street
Tel.: +972 3 6931312-13
Fax: +972 36969217
E-Mail: ger-emb@netvision.net.it

Einreisebestimmungen:
Nach Israel dürfen nicht mehr als zwei Tiere je Tierhalter eingeführt werden. Für jedes Haustier wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das zum Zeitpunkt der Einreise nach Israel nicht älter als sieben Tage sein darf. Dieses Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Haustier untersucht wurde und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Außerdem muss der Tierhalter eine Erklärung abgeben, dass er das Tier seit mindestens 90 Tagen besitzt.
Zudem muss eine internationale Impfbescheinigung ausgestellt werden, die bestätigt, dass alle Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Diese Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens ein Monat vor der Einreise nach Israel erfolgt sein.
Hunde und Katzen, die jünger als drei Monate sind, sind von der Einfuhr nach Israel ausgeschlossen.

Kanada

Botschaft
Internationales Handelszentrum
12. Stock
Friedrichstraße 95
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 203120
E-Mail: engserv@dfait-maeci.gc.ca
Internet: http://www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/embassy03-de.asp

Kanadisches Fremdenverkehrsbüro
Canadia Tourism Commission
Benrather Str. 8
D-40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 172170
Fax: +49 (0)211 359165
E-mail: canada-info@t-online.de
Internet: http://www.travelcanada.ca

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
1 Waverley Street
Ottawa, ON, K2P 0T8
Tel.: +1 613 2321101
Fax: +1 613 5939330
E-Mail: germanembassyottawa@on.aibn.com
Internet: http://www.ottawa.diplo.de

Einreisebestimmungen:
Haustiere können jederzeit nach Kanada eingeführt werden, ohne dass die Tiere in Quarantäne müssen. Es muss für jedes Tier eine tierärztliche Bescheinigung mitgeführt werden, die bestätigt, dass eine Impfung gegen Tollwut durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein. Außerdem muss diese Bescheinigung Angaben zu Gewicht, Farbe und Rasse des Tieres enthalten sowie Informationen zu dem Wirkstoff der Tollwutschutzimpfung, einschließlich der Wirkungsdauer und der Seriennummer des Medikaments. Pitbulls dürfen nicht einreisen. Weitere Informationen hier.

Libyen

Botschaft Lybisch Arabische Dschamahirija
Schützenstraße 15-17
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2005960
Fax: +49 (0)30 20059699
E-Mail: liybisch.arab.volksbuero@t-online.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Sharia Hassan el Mashai
Tripolis
Tel.: +218 21 4448552
Fax: +218 21 4448968

Postanschrift:
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O.Box 302
Tripolis
Lybien,
E-Mail: germanembassytrip@web.de

Einreisebestimmungen:
Für die Einfuhr von Haustieren nach Libyen wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Außerdem muss es Informationen zu Halter (Name und Adresse) und Tier enthalten (Name, Beschreibung des Tieres).
 Alle Tiere müssen bei der Einreise zudem gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Libyen erfolgt sein. Gesundheitszeugnis und Impfpass müssen in zweifacher Ausfertigung mit arabischer Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer – Telefonbuch, siehe Gelbe Seiten – vorgenommen werden muss, vorliegen).

Marokko

Botschaft des Königreichs Marokko
Niederwallstraße 39
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2061240
Fax: +49 (0)30 20612420
E-Mail: marokko-botschaft@t-online.de
Internet: http://www.maec.gov.ma/berlin

Staatlich Marokkanisches Fremdenverkehrsamt
Graf-Adolf-Straße 59
D-40210 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 370551
Fax: +49 (0)211 374048
E-Mail: marokkofva@aol.com

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
7 Zankat Madnine
B.P. 235
10000 Rabat
Tel.: +212 37 709662
Fax: +212 37 706851
E-Mail: amballma@mtds.com
Internet: http://www.amballemagne-rabat.ma

Einreisebestimmungen:
Für die Einfuhr von Haustieren nach Marokko wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als zehn Tage sein und muss bestätigen, dass sich das Tier in einem guten Gesundheitszustand befindet. 
Alle Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Dabei gilt, dass die Tollwutschutzimpfung bei der Einreise nicht länger als acht Monate zurückliegen darf, aber mindestens 30 Tage zuvor erfolgt sein muss.
Alle Dokumente sollten in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.

Mexiko

Botschaft
Klingelhöferstraße 3
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2693230
Fax: +49 (0)30 269323325
E-Mail: mail@embamexale.de
Internet: http://www.embamex.de

Staatliches Mexikanisches Verkehrsamt
Taunusanlage 21
D-60329 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 253413

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Lord Byron 737
Col. Polanco
11560 México, D.F.
Tel.: 0155 52832200
Fax: 0155 52812588 und 2805534
E-Mail: info@embajada-alemana.org.mx
Internet: http://www.embajada-alemana.org.mx

Einreisebestimmungen:
Haustiere, die nach Mexiko eingeführt werden sollen und jünger als drei Monate sind, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Tiere, die älter als drei Monate sind, benötigen ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als eine Woche), sowie einen internationalen Impfpass. In diesem Impfpass muss vermerkt sein, dass das Tier erfolgreich gegen Tollwut geimpft wurde und diese Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Außerdem muss das Gesundheitszeugnis eindeutige Angaben zu Alter, Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres enthalten, damit das Tier eindeutig identifiziert werden kann. Der Impfpass muss in englischer oder spanischer Sprache übersetzt sein.
Genaueres hier.

Namibia

Botschaft
Wichmannstraße 5
D-10787 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2540950
Fax: +49 (0)30 25409555
E-Mail: info@namibia-botschaft.de
Internet: http://www.namibia-botschaft.de

Namibia Tourism
Schillerstraße 42-44
D-60313 Frankfurt
Tel.:+49 (0)69 1337360
Fax: +49 (0)69 13373615
E-Mail: hkramer@namibia-tourism.com
Internet: http://www.namibia-tourism.com

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Sanlam Center
154 Independence Ave.
6th floor
Windhoek
Namibia
Tel.: +264 61 273100
Fax: +264 61 222981
E-Mail: german@iway.na
Internet: http://www.windhuk.diplo.de

Einreisebestimmungen:
Für die Einfuhr von Haustieren nach Namibia wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Director of Veterinary Services in Windhoek beantragt werden.
 Zudem muss bei der Einreise ein internationales Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das bestätigt, dass das Tier gesund und frei von Parasiten ist sowie, dass die notwendigen Impfungen durchgeführt wurden. Die Tollwutschutzimpfung muss dabei mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Namibia erfolgt sein, darf jedoch nicht länger als elf Monate zurückliegen. Dieses Gesundheitszeugnis darf bei zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als drei Tage sein. Die Mitnahme von Hunden und Katzen wird nicht empfohlen, da diese in den Naturschutzreservaten nicht erlaubt sind (die Tiere werden in Gitterboxen eingesperrt!). Formulare finden Sie hier.

Neuseeland

Botschaft
Friedrichstraße 60
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 206210
Fax: +49 (0)30 2061114
E-Mail: nzembassy.berlin@t-online.de
Internet: http://www.nzembassy.com

Fremdenverkehrsamt von Neuseeland
Rossmarkt 11
D-60311 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 9712110
Fax: +49 (0)69 97121113
E-Mail: info@newzealand.de
Internet: http://www.newzealand.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Wellington
90–92 Hobson Street
Thorndorn
P.O. Box 1687
Tel.: +64 4 4736063
Fax: +64 4 4736069
Internet: http://www.wellington.diplo.de

Einreisebestimmungen:
Australien und Neuseeland haben mit die strengsten Regeln für die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen und Tieren. Für den "Normalurlauber" ist die Mitnahme seines Haustieres nahezu unmöglich. Haustiere, die nach Neuseeland eingeführt werden sollen, müssen in jedem Fall für mindestens 30 Tage in Quarantäne.
Außerdem wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS) beantragt werden. Um diese Importgenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
 

  • Jedes Tier muss die sechs Monate vor der Einfuhr nach Neuseeland in seinem Herkunftsland verbracht haben und die Tiere müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens sechs Monate alt sein.
  • Jedes Tier benötigt einen implantierten elektronischen Chip.

  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über diese Impfung muss ein Zertifikat ausgestellt werden, dass von einem Amtstierarzt beglaubigt werden muss.

  • Zusätzlich zu der Tollwutschutzimpfung muss ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser muss mindestens 60 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Hunde müssen zusätzlich gegen Distemper, Hepatistis, Parvovirose und gegen Bordetella Bronchiseptica geimpft sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie nicht an Brucellosis, Leptospirose und Ehrlichosis erkrankt sind. Außerdem muss eine Behandlung gegen innere und äußere Parasiten erfolgt sein. Katzen müssen gegen Feline Enteritis, Rhinotracheitis und Calicivirose geimpft sein.

  • Alle Dokumente müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt werden.
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann die Importgenehmigung beantragt werden.
Hunde der folgenden Rassen dürfen unter keinen Umständen nach Neuseeland einreisen:
Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanischer Tosa, Pitbullterrier oder Amerikanischer Pitbull und Presa Canario.

Weitere Informationen hier oder bei:

Import Management Section
Animal Biosecurity Group
Ministry of Agriculture and Forestry
PO Box 2526
Wellington
New Zealand
Tel.: +64 4 4989625
Fax: +64 4 4744132

Russland

Botschaft
Unter den Linden 63-65
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 229110
Fax: +49 (0)30 2299397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Internet: http://www.russische-botschaft.de

Russisches Fremdenverkehrsbüro
Dudenstraße 78
D-10965 Berlin
Tel.: 0190 7 61655
Fax: 0190 78 600041
E-Mail: info@russlandinfo.de
Internet: http://www.russlandinfo.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Mosfilmowskaja 56
119285 Moskau
Russland
Tel.: +7 095 9379500
Fax: +7 095 9382354
E-Mail: visa-konsular@deutschebotschaft-moskau.ru
Internet: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/Startseite.html

Einreisebestimmungen:
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise) eingetragen sein. Tiere sind in Hotels generell nicht erlaubt.

Südafrika

Botschaft
Tiergartenstraße 18
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 220730
Fax: +49 (0)30 22073190
E-Mail: botschaft@suedafrika.org
Internet: http://www.suedafrika.org

South African Tourism
An der Hauptwache 11
D-60313 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 9291918
Fax: +49 (0)69 280950
E-Mail: info@fra.satour.de
Internet: http://www.satour.de

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
180 Blackwood Street
Arcadia
Pretoria 0083
Tel.: +27 12 4278900
Fax: +27 12 3439401
E-Mail: germanembassypretoria@gonet.co.za

Generalkonsulat:
Kapstadt
825, St. Martini Gardens 74, Queen Victoria Street
Tel.: +27 21 4053000
Fax: +27 21 4249403
E-Mail: info@germanconsulatcaptown.co.za

Einreisebestimmungen:
Für die Einfuhr von Haustieren nach Südafrika wird eine Importgenehmigung benötigt. Diese kann beim Director Veterinary Service in Pretoria beantragt werden. Damit eine Importgenehmigung erteilt werden kann, muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, das bestätigt, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine Tollwutschutzimpfung erfolgt ist. Diese Tollwutschutzimpfung muss mindestens zwei Monate vor der Einreise nach Südafrika erfolgt sein, darf jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Außerdem muss das Tier aus einer Region kommen, in welcher in den letzten sechs Monaten kein Fall von Tollwut aufgetreten ist (in einem Radius von 25 km).
Zudem benötigt das Haustier einen implantierten elektronischen Mikrochip.

Directorate of Veterinary Services
Import Export Control
Private Bag X138
Pretoria 0001
Tel.: +27 12 3196500
Fax: +27 12 3233465

Tunesien

Botschaft
Lindenallee 16
D-14050 Berlin
Tel.: +49 (0)30 3641070
Fax: +49 (0)30 30820683

Fremdenverkehrsamt Tunesien
Goetheplatz 5
D-60313 Frankfurt
Tel.: +49 (0)69 2970640
Fax: +49 (0)69 2970663
E-Mail: fvatunesien@aol.com
Internet: http://www.tunesien.info

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
1002 Tunis-Mutuelleville
1 Rue el Hamra
Tel.: +216 71 786455
Fax: +216 71 788242
Internet: http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/Startseite.html

Einreisebestimmungen:
Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften, dem Auswärtigen Amt oder dem ADAC recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik. 
Für Haustiere wird bei der Einreise nach Tunesien ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist sowie dass am Herkunftsort in den letzten sechs Wochen vor der Einreise keine ansteckenden Tierkrankheiten auftraten. Dieses Gesundheitszeugnis darf bei der Einreise nach Tunesien nicht älter als sechs Wochen sein.
Alle Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. 
Hunde müssen zudem gegen Staupe geimpft sein. Alle Impfungen müssen in einem internationalen Impfpass dokumentiert sein.
 Für Jagdhunde besteht ein generelles Einfuhrverbot.

USA

Deutsche Vertretung vor Ort:
Botschaft
Washington
4645 Reservoir Road
N.W. Washington D.C. 20007-1998
Tel.: +1 202 2984000
Internet: http://www.germany-info.org

Einreisebestimmungen:
Für die Einreise mit Haustieren in die USA gilt, dass die Tiere frei sein müssen von Krankheiten, die potenziell auf den Menschen übertragbar sind.
Hunde und Katzen müssen daher sieben bis zehn Tage vor der Einreise von einem Tierarzt untersucht werden, der den Gesundheitsstatus in einem Gesundheitszeugnis vermerken muss. Außerdem müssen die Haustiere gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde gilt hierbei, dass die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage vor Einreise in die USA erfolgt sein muss und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf.
Hunde, die jünger als drei Monate sind, können ohne Tollwutimpfung in die USA eingeführt werden. Allerdings muss dann die Tollwutschutzimpfung in den USA erfolgen und die Tiere müssen anschließend mindestens 30 Tage an einem Ort unter Verschluss (Quarantäne) bleiben.
Für die Einfuhr von Haustieren in den Bundesstaat Hawaii und in die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa wird eine 120-Tägige Quarantäne gefordert, um zu gewährleisten, dass die Tiere frei von Tollwut sind.

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